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Infos zum Grunderwerb für EU-Bürger in Österreich:
In Österreich unterliegt die Rechtskraft der Eigentumsübertragung im Zuge eines Immobilien-Erwerbes generell den Grundverkehrsgesetzen der jeweiligen Bundesländer. Die einzelnen landesgesetzlichen Bestimmungen sind jedoch unterschiedlicher Prägung. Manche Bundesländer unterziehen lediglich den Immobilienberwerb in sogenannten "Vorbehalts-gemeinden" einem Genehmigungs- oder Überprüfungsverfahren, während andere Bundesländer für jeden Liegenschaftserwerb ein verwaltungsbehördliches Verfahren (Grundverkehrskommission) vorsehen.

Bürger aus den Mitgliedsländern der EU sind hierbei den Inländern rechtlich gleichgestellt. Daher können EU-Bürger unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger Liegenschaften erwerben.

Jedoch: Wer in einer Gemeinde bloß einen Zweitwohnsitz begründen möchte, muß sich in den meisten Bundesländern auf die dafür vorgesehenen Gebietsbereiche beschränken. In regionalen bzw. örtlichen Raumordnungsplänen ist festgelegt, was als Ferienimmobilie genutzt werden darf und was nicht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Bestimmungen im Westen strenger ausgelegt werden als im Osten Österreichs.

In der Rubrik Objekte auf www.discretreal.at finden Sie als Ferienimmobilien definierte Realitäten unter "Freizeit & Ferien". Selbstverständlich steht Ihnen auch die Suche in allen anderen Rubriken zur Verfügung oder aber Sie deponieren über das Anfrageformular Ihren persönlichen Suchwunsch um Sie über aktuellst eingehende und zutreffende Objekte umgehend per E-Mail informieren zu können.

Ob diese Immobilien als Zweitwohnsitz geeignet sind, wollen Sie bitte über Ihren kompetenten DISCRETREAL® Immobilientreuhand-Experten klären .

Viel Glück beim Suchen & Finden Ihrer Wunschimmobilie!

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